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Personalberatung,  Personaldienstleister für Lohn- und Gehaltsabrechnung

Personalberatung, Personaldienstleister für Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Personalberatung von Rent a Person bietet umfassende Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer in der Schweiz. Mit einem klaren Fokus auf IT-Berufe, den kaufmännischen Bereich, den Industrie- und Bausektor sowie das Gesundheitswesen, bietet Rent a Person maßgeschneiderte Lösungen für die Personalbeschaffung. Das erfahrene Team von Rent a Person steht an vier Standorten zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die richtigen Talente mit den passenden Unternehmen zusammengebracht werden. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, den Rekrutierungsprozess zu vereinfachen und die besten Kandidaten für offene Stellen zu finden. Die Personalberatung von Rent a Person ist bekannt für ihre Flexibilität und ihr Fachwissen. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass Rent a Person die besten Fachkräfte vermittelt, die den spezifischen Anforderungen ihrer Branche entsprechen. Mit einem großen Netzwerk und einer Leidenschaft für Personalvermittlung hilft Rent a Person Unternehmen, ihre Ziele zu erreichen und gleichzeitig die Herausforderungen des Fachkräftemangels zu meistern. Die Personalberatung von Rent a Person ist die ideale Lösung für Unternehmen, die auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern sind.
Kostenloses Erstgespräch

Kostenloses Erstgespräch

Im kostenlosen Erstgespräch überprüfen wir, ob sich eine Zusammenarbeit für Ihr Unternehmen lohnt. Gemeinsam bewerten wir die aktuelle Situation, dabei gehen wir auf verschiedene Fragen ein. Über den nachfolgenden Link zu den Produktdetails können Sie sich für ein Erstgespräch anmelden, den dortigen Fragebogen bitten wir Sie auszufüllen. Dieser zur Vorbereitung auf unser Erstgespräch.
Sicherheitsberatung/ Prüfung von Elektroinstallationen/ Abnahmeprüfung/ Bauabnahme für Elektroleitungen/ ICT-Beratung

Sicherheitsberatung/ Prüfung von Elektroinstallationen/ Abnahmeprüfung/ Bauabnahme für Elektroleitungen/ ICT-Beratung

Elektrokontrollen - Elektrosicherheit - Periodische Elektrokontrollen - Elektro-Sicherheitsberatung - Kontrollabnahmen für Elektroinstallationen nach NEV, VDE, DIN - in der Schweiz Elektrischer Sicherheitsnachweis - Periodische Kontrolle - Geräteüberprüfung - Abnahmekontrollen von Stromanlagen/ Elektroinstallationen Sie haben von Ihrem Netzbetreiber das Aufgebot zur Periodischen Elektrokontrolle erhalten? Wollen eine Liegenschaft verkaufen oder haben gegebenfalls eine gekauft? Vielleicht suchen Sie auch einen kompetenten Strom-Experten für Ihre elektrischen Installationen in Ihrem Gewerbe- oder Industriegebäude? Dann sind Sie Hier genau richtig! Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Messgeräten bieten wir Ihnen kompetente und sichere Elektrokontrollen. Abnahmekontrollen NIV 734.27: Wird eine Installation mit 10 jähriger oder kürzerer Kontrollperiode neu erstellt oder geändert, müssen diese durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.Werden Mängel festgestellt sind diese durch den Installateur zu beheben erst dann wird der vom Elektroinstallateur erstellte Sicherheitsnachweis von uns unterzeichnet.Unter 20 jährige Kontrollperioden weisen Objekte wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Öffentliche Gebäude auf. Periodische Kontrollen NIV 734.27: Die Eigentümer von elektrischen Anlagen sind für deren gefahrenlosen Betrieb und Unterhalt gemäss eidgenössischer Starkstromverordnung verantwortlich.Um dies zu gewährleisten werden Elektrische Installationen in Periodischen Abständen überprüft. Geräteprüfung NEV 734.26: Jeden Tag benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit oder in Ihren Haushalt eine Vielzahl von elektrischen Betriebsmittel. Sind sie sich bewusst, dass eine Benutzung defekter oder mangelhaften elektrischer Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, Toaster, etc.., eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln nicht von Auge erkennbar, und nur durch Messungen festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Geräte, verringern. Arbeitgeber sind Sie aufgrund nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 Info der Electrosuisse 3024d Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702: - Sichtprüfung auf Beschädigung des Betriebsmittels - Messung des Schutzleiterwiderstands - Messung des Isolationswiderstands - Messung des Ersatzableitstroms - Messung des Berührungsstroms - Messung des Schutzleiterstroms - Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht - Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling Prüfung und Kontrollintervalle Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. Der Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben (Richtwerte): Alle 12 Monate Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.